Bodenseeschifferpatent |
Amtliche Fahrerlaubnis zum Führen eines Fahrzeugs auf dem Bodensee mit Maschinenantrieb, dessen Maschinenleistung 4,4 kW (6 PS) übersteigt, sowie zum Führen von Segelfahrzeugen mit über 12qm Segelfläche.
Besonderheiten: Im Gegensatz zu den übrigen Befähigungsnachweisen liegt die Grenze bei der Maschienenleistung bei 4,4 kW (6 PS), nicht bei 3,68 KW (5 PS). Ferner wird auch für Segelfahrzeuge -ab 12qm- ein entsprechender Befähigungsnachweis gefordert, anders als im Bereich Sbf See, Sbf Binnen usw. Die Theorieausbildung für das Patent für Maschinenfahrzeuge (A) und Segelfahrzeuge (D) erfolgt in Karlsruhe. Eine Praxisausbildung vor Ort am Bodensee für den Befähigungsnachweis "unter Motor (A)" führen wir auf Anfrage gerne durch. Für Inhaber der Patente SBF-Binnen, SBF-See, SKS, SSS, SHS entfällt eventuell die jeweilige Praxisprüfung, siehe unten. | |
Zum Erwerb des Bodensee-Schifferpatentes muss der Bewerber für die Kategorie D (Segelboote) mindestens das Alter von 14 Jahren, für die Kategorie A (Motorboote) das von 18 Jahren erreicht haben.
Der Bewerber muss außerdem geistig und körperlich zum Schiffsführer geeignet sein, insbesondere ein ausreichendes Hör-, Seh- und Farbunterscheidungsvermögen besitzen. Hierfür ist ein amtsärztliches- oder ärztliches Zeugnis vorzulegen.
Der Bewerber darf nicht einschlägig vorbestraft sein und muss die für die Bootsführung erforderliche nautische Befähigung besitzen.
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Wer einen amtlich anerkannten Segelnachweis besitzt, wird von der praktischen Segelprüfung sowie den theoretischen Segelfragen (Kategorie D) befreit: - DSV-A-Schein, ausgestellt vor dem 31.03.1989
- DSV-A-Schein, ausgestellt vor dem 31.03.1989 unter Motor
Achtung: Der BR-Schein kann nicht anerkannt werden! Quelle:website Landkreis Konstanz, Stand 16.02.2010 |